Hilfen nach der Hochwasser-Katastrophe
Wem durch die Flut nach eigener Einschätzung im Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird und selbst Mieter/in oder selbstnutzende/r Eigentümer/in des geschädigten Objekts ist, kann Soforthilfe beantragen. Das Formular … Weiter