Hilfen nach der Hochwasser-Katastrophe

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Wem durch die Flut nach eigener Einschätzung im Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird und selbst Mieter/in oder selbstnutzende/r Eigentümer/in des geschädigten Objekts ist, kann Soforthilfe beantragen. Das Formular dazu:

Zur Unterstützung bei der Antragstellung, bitte eine kurze Info über info@fluechtlingsinitiative-weilerswist.de

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