Harz IV: PC für Homeschooling

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Die Bundesagentur für Arbeit hat die Jobcenter bundesweit angewiesen, die Kosten für digitale Endgeräte für den Schulgebrauch in Höhe von bis zu 350 Euro zu übernehmen. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2021.
Hartz IV: Jobcenter muss Schülerin PC für Homeschooling zahlen:

Antrag auf besonderen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II
– auch im Download-Bereich –

* Digitale Endgeräte für Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht

* Bescheinigung der Schule zur Beantragung von digitalen Endgeräten
Die Angaben sind von einem Erziehungsberechtigten zu tätigen.