Wem durch die Flut nach eigener Einschätzung im Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird und selbst Mieter/in oder selbstnutzende/r Eigentümer/in des geschädigten Objekts ist, kann Soforthilfe beantragen. Das Formular dazu:
- „2021-07-22 Antragsformular zu IM RdErl Soforthilfe.pdf“
- Infos zum Dokument „Soforthilfe des Landes beantragen.pdf“
Zur Unterstützung bei der Antragstellung, bitte eine kurze Info über info@fluechtlingsinitiative-weilerswist.de
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